Beauftragte*r für Menschen mit Behinderungen des Kreises Pinneberg

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derzeit ist die Stelle des ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Pinneberg nicht besetzt.

 

 



Bundesweit sind Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Gemeinden, Städten und Kreisen bestellt. Diese Beauftragten vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung sind die umfassenden Ziele ihrer Arbeit. Sie setzen sich für Barrierefreiheit in allen gestalteten Lebensbereichen, wie zum Beispiel bei Gebäuden, Plätzen im Straßen- und öffentlichen Personenverkehr oder bei der Kommunikation und Nutzung von Medien ein. Dazu arbeiten sie eng mit politischen Gremien, mit der Verwaltung und den Organisationen der Behindertenhilfe zusammen.

Schwerpunkte der Arbeit des ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg sind 

  • die Zusammenarbeit mit den Verbänden der betroffenen Personen,
  • die Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern,
  • die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und
  • die Zusammenarbeit mit allen anderen Organisationen,
  • die zum Gelingen der Inklusion gemäß UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Wichtig sind dabei die Überwindung von Schnittstellenproblemen zwischen den einzelnen Beteiligten, die Beachtung der Herausforderungen von Betreuungspersonen in den Familien und das Bewusstmachen von häufig vorkommender Unbedachtheit bei Planungen und deren Umsetzungen.

 

Die Aufgaben von Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass sie den Möglichkeiten angepasst sind. So ist es hauptamtlichen Beauftragten in vielen einzelnen Fällen möglich einzugreifen und Abhilfe zu schaffen. Bei ehrenamtlichen Beauftragten und Beiräten muss die jeweilige Satzung den Tätigkeitsumfang möglichst genau festlegen. Dabei ist eine ausreichende Balance zwischen Einzelfällen und Grundsatzarbeit zu finden.
Die Einrichtung eines Beauftragten im Kreis Pinneberg ist durch den Kreistag erfolgt, der auch eine entsprechende Geschäftsordnung erlassen hat. In dieser Geschäftsordnung ist eindeutig festgelegt, dass der Beauftragte im Kreis keine Einzelfälle betreuen soll. Davon kann abgewichen werden, wenn ein Einzelfall eine grundsätzliche Bedeutung hat. Die Regelung ist verständlich, da es nicht möglich ist für über 51.000 Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg im Einzelfall tätigt zu werden. Hierfür wäre eine flächendeckende Einrichtung von Behindertenbeauftragten oder -beiräten in jeder Kommune nötig. Fordern Sie deshalb die politischen Vertreter in Ihrer Kommune auf, jeweils eine entsprechende Institution einzurichten.